Kosten
Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen für eine Ernährungstherapie ist gesetzlich geregelt.
Meist kommt hier der §43 des 5. Sozialgesetzbuchs zum Einsatz. In der Regel übernehmen die meisten gesetzlichen Krankenkassen einen Großteil (meist 40 – 100 %) der Kosten. Wie viel die Krankenkasse zahlt, ist jedoch von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich.
Dabei ist es notwendig, dass die Ernährungsfachkraft einen staatlichen Abschluss hat und eine Zertifizierung durch einen Berufsverband wie bei mir z.B. durch den VDD.
| Leistung | Dauer | Preis |
|---|---|---|
| Erstgespräch | 60 Minuten | 90€ |
| Folgetermine | 30-45 Minuten | 55€ |
| Gesundheitsvortrag | ca. 1,5 Stunden | 300€ zzgl. Anfahrtskosten |
Das Honorar ist angelehnt an die Honorarempfehlungen des Verbandes der Diätassistenten, sowie des Berufsverbandes Oecotrophologie e.V.
Zahlungsvorgang:
Nach dem letzten Beratungstermin erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bequem per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen begleichen können. Danach reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein, damit Sie Ihr zuvor zugesprochenes Geld erhalten.