Stader Straße 24, 21762 Otterndorf

(0176) 94284963

 
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Vor der ersten Beratung

 

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Sie nehmen Kontakt zu mir auf.

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Wir führen ein unverbindliches und kostenloses erstes Informationsgespräch, in dem Sie mir Ihr Anliegen mitteilen und ich beantworte Ihnen gerne Ihre Fragen und informiere Sie über alles Organisatorische. Gemeinsam finden wir heraus, welcher Weg für Sie der Beste ist. Ganz gleich ob in der Gesundheitsprävention oder in der individuellen Ernährungstherapie.

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Sparen Sie bis zu 100% Beratungskosten durch Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung. Viele Krankenkassen übernehmen teilweise oder sogar vollständig die Beratungskosten, in der Regel für 5 Einheiten. So können Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren, ohne sich Sorgen um die Kosten zu machen. Um eine (anteilige) Kostenübernahme bei Ihrer Kasse zu erfragen, brauchen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin (z.B. Hausarzt, Chirurg, Gastroenterologe, Gynäkologe).

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Sollten Sie noch keine Notwendigkeitsbescheinigung haben, lassen Sie sich diese bitte von einem Arzt ausstellen. Eine Vorlage befindet sich im Download-Bereich. Drucken Sie diese aus, nehmen Sie die mit zum Arzt und lassen Sie sich diese entsprechend ausfüllen und ggf. eine Kopie der aktuellen Blutwerte, Medikation, Befunde, etc. mitgeben. Machen Sie sich eine Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, da Sie diese im Original an Ihre Krankenkasse weiter leiten müssen.

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Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um die Finanzierung/ Bezuschussung abzuklären. Bestenfalls lassen Sie sich die Kostenbeteiligung schriftlich bestätigen. Sollte hierzu ein Kostenvoranschlag notwendig sein, melden Sie sich bitte bei mir und ich werde Ihnen gerne einen ausstellen.

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Sobald Sie die Rückmeldung Ihrer Krankenkasse erhalten haben, können wir gerne den ersten Termin vereinbaren. Sie entscheiden, ob die Beratung vor Ort oder telefonisch bequem von zu Hause aus stattfinden soll.

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Die Beratungseinheiten werden durchgeführt. Dabei kann die Anzahl der Einheiten individuell festgelegt werden; die Kassen bezuschussen jedoch in der Regel maximal 5 Einheiten.

Nach dem letzten Beratungstermin erhalten Sie die Gesamtrechnung. Rechnungen sind von Ihnen innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu begleichen.

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Im Anschluss leiten Sie die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiter, um die von Ihrer Krankenkasse vereinbarten Zuschüsse zu erhalten.

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Wichtig: Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte bis spätesten 24 Stunden vorher ab. Ansonsten muss ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden. Diese Regelung ermöglicht eine verlässliche Terminplanung und die Vergabe frei werdender Termine an andere Patienten.

  

Zusatzinformation: Eine Ernährungsberatung- oder therapie auf Selbstzahlerbasis ist jederzeit möglich.