Stader Straße 24, 21762 Otterndorf

(0176) 94284963

 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Inhalt

  1. Geltungsbereich

  2. Leistungsbeschreibung

  3. Vertragsdauer und Vertragskündigung

  4. Terminvereinbarung, Absage und Ausfallhonorar

  5. Vergütung und Zahlungsziele

  6. Kostenbeteiligung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen

  7. Haftung

  8. Urheberrechte

  9. Datenschutz und Vertraulichkeit

  10. Schlussbestimmungen


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Praxis für Ernährungsberatung und Ernährungstherapie Ernährungskompass Nord, Stader Straße 24, 21762 Otterndorf (im Folgenden „Ernährungskompass Nord“ oder „Auftragnehmerin“ genannt) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt), in Bezug auf Leistungen und Angebote der Auftragnehmerin zur Durchführung von therapeutischen Ernährungsberatungen nach ärztlicher Verordnung, präventive Ernährungsberatungen, Vorträge, Seminare sowie sonstigen ernährungsbezogenen Dienstleistungen vor Ort in Präsenz, online und telefonisch. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich anerkannt werden. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.

 

2. Leistungsbeschreibung

a) Die Auftragnehmerin erbringt als Diätassistentin individuelle ernährungstherapeutische, ernährungsberatende sowie sonstige ernährungsbezogene Leistungen entsprechend der Anfrage und den Bedürfnissen des Auftraggebers. Die Leistungserbringung kann in Präsenz, online oder telefonisch erfolgen.

b) Die Leistungen umfassen insbesondere die Analyse der Ernährungs- und Gesundheitssituation sowie die Erarbeitung individueller Ernährungsempfehlungen. Die Beratung erfolgt nach aktuellem ernährungswissenschaftlichem Kenntnisstand und dient der Unterstützung zur Selbsthilfe.

c) Therapeutische Leistungen im Sinne dieser AGB sind Leistungen, welche auf Anordnung eines Arztes und oder im Rahmen einer ärztlichen Behandlung erfolgen und die eigenverantwortliche Leistungserbringung der Auftragnehmerin zur Umsetzung von therapeutischen, präventiven und ernährungsmedizinischen Maßnahmen im Rahmen einer individuellen Therapie darstellen. Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass eine solche therapeutische Behandlung keine ärztliche Behandlung ersetzen kann. Solche Leistungen unterfallen den Regelungen des §§ 630a ff. BGB.

d) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Erfolg der Beratung oder Therapie wird nicht geschuldet.

 

3. Vertragsdauer und Vertragskündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag zwischen Ernährungskompass Nord und dem Auftraggeber kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

 

4. Terminvereinbarung, Absage und Ausfallhonorar

a) Termine werden individuell zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber vereinbart.

b) Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars laut Kostenvoranschlag berechnet. Bei Nichterscheinen wird das volle Stundenhonorar in Rechnung gestellt. Diese Regelung ermöglicht eine verlässliche Terminplanung und die Vergabe frei werdender Termine an andere Auftraggeber.

 

5. Vergütung und Zahlungsziele

a) Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag.

b) Die Entgelte verstehen sich als netto (zzgl. der gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer). Sofern eine Leistung als umsatzsteuerfrei abgerechnet wurde und dies sich im Nachhinein als unzutreffend herausstellt, behält sich die Auftragnehmerin vor, nicht abgerechnete, aber angefallene Umsatzsteuer nachzuberechnen.

c) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung fällig und ohne Abzug kostenfrei auf das mitgeteilte Konto der Auftragnehmerin zu überweisen. Rechnungsempfänger bzw. Zahlungspflichtiger ist der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin rechnet nicht mit der Kasse ab und stellt keine Rechnungen an die Krankenkasse bzw. Private Krankenversicherung. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor der Leistung angemessene Vorschüsse oder die vollständige Vergütung durch Vorschussrechnung geltend zu machen.

d) Die Begleichung durch Barzahlung wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit das Entgelt via Banküberweisung unter Angabe der Rechnungsnummer und des vollständigen Namen zu begleichen.

e) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

6. Kostenbeteiligung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, vor Beginn der Leistung die Voraussetzungen und den Umfang einer möglichen Kostenbeteiligung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen oder sonstige Kostenträger zu klären. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung oder die Höhe einer Kostenerstattung durch Dritte.

 

7. Haftung

a) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der von dem Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Die Ernährungsberatung und Ernährungstherapie ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Der Erfolg hängt maßgebend von der Mitarbeit des Auftraggebers ab.

b) Die Haftung der Auftragnehmerin richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

8. Urheberrechte

a) Sämtliche im Rahmen der Beratung oder Therapie ausgehändigten Unterlagen, Konzepte, Ernährungspläne und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung über den persönlichen Gebrauch hinaus ist ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin nicht zulässig.

 

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

a) Die Parteien vereinbaren Verschwiegenheit über Inhalt sowie Einzelheiten ihrer vertraglichen Beziehung und dieser vertraglichen Vereinbarung. Hierbei verpflichten sich die Parteien insbesondere, jegliche Informationen, die sie direkt oder indirekt von der anderen Partei erhalten und die als „vertraulich“ oder mit einem ähnlichen Vermerk gekennzeichnet werden oder – soweit mündlich mitgeteilt – bei der Mitteilung, als vertraulich oder mit einem ähnlichen Hinweis bezeichnet werden, geheim zu halten und nur im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden. Die Parteien werden die erhaltenen Informationen weder an Dritte weitergeben noch anderweitig zugänglich machen und sämtliche angemessenen Maßnahmen ergreifen, um diese Informationen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. 

 

10. Schlussbestimmungen

a) Auf Verträge zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Vertragssprache ist die deutsche Sprache.

b) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.